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Eine neue EU-Verordnung verbietet jetzt eine Reihe von Kunststoffprodukten – darunter Plastikstrohhalme, Einwegbesteck oder auch To-Go-Becher.

Wir zeigen Ihnen, um was es bei dem EU-weiten Verbot bestimmter Einwegartikel aus Plastik genau geht und was Sie nun tun können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Verordnung tritt am 3. Juli 2021 in Kraft – in der Gastronomie und im Handel dürfen noch Restbestände ausgegeben werden.
  • Das Verbot betrifft solche Plastikprodukte, für die es bereits einen sinnvollen Ersatz gibt.
  • Grundsätzlich ist der Verzicht auf Einwegplastik immer am nachhaltigsten.

Warum wurde das EU-Plastikverbot erlassen?

Die neue EU-Verordnung ist Teil eines langfristig angestrebten Wandels zu mehr Klimaschutz, sauberen Meeren und weniger Plastikmüll.

Beispielsweise tauchen an Stränden auf der ganzen Welt immer mehr Plastikteile auf. Mit der Zeit zerfällt der Kunststoffabfall im Wasser zu kleinsten Teilchen, dem sogenannten Mikroplastik. Er verbleibt auf unbestimmte Zeit in unserer Umwelt und gefährdet die Lebensräume in den Meeren und die menschliche Gesundheit.

Ziel des Plastikverbots ist der Stopp der immer wachsenden Flut an Plastik-Einwegprodukten und Verpackungen.

Welche Produkte sind vom Plastikverbot betroffen?

Die EU einigte sich auf das Verbot von insgesamt 10 Einwegprodukten. Diese Produkte wurden ausgewählt, da für sie bereits sinnvolle, nachhaltige, aber trotzdem wirtschaftliche Alternativen bestehen.

Unter das EU-Plastikverbot ab 3. Juli 2021 fallen:

  • Trinkhalme
  • Besteck
  • Teller
  • Luftballonstäbe
  • Rührstäbchen
  • Becher
  • Wattestäbchen
  • Getränkeverpackungen aus erweitertem Polystyrol
  • Lebensmittelverpackungen aus erweitertem Polysterol
  • Einwegprodukte aus so genanntem „oxo-abbaubaren Plastik“

Das Verbot betrifft allerdings nur die Produktion dieser Wegwerfprodukte. Vorhandene Produkte dürfen nach dem Stichtag noch verkauft und auch verwendet werden.

Erlaubt bleiben weiterhin bestimmte Einwegartikel aus oder mit Kunststoff wie beispielsweise Feuchttücher und verschiedene Hygieneartikel, Zigaretten mit kunststoffhaltigen Filtern oder Wegwerfgetränkebecher. Sie müssen ab dem 3. Juli 2021 ein spezielles Kennzeichen erhalten, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt und Verbraucher:innen über die richtige Entsorgung informiert.

Verbotene Einwegkunststoff-Produkte: Welche Alternativen gibt es?

Nicht für jede Anwendung gibt eine plastikfreie Alternative, die ökologisch besser, aber gleichzeitig auch praktisch ist. Bio-Kunststoffe werden aus pflanzlichen Rohstoffen statt aus Erdöl hergestellt. Diese Kunststoffe können aber von Kompostieranlagen meist nicht gut abgebaut werden.

Papier ist im großen Maße ebenfalls keine gute Alternative. Ein höherer Papierkonsum fördert die Abholzung der Wälder, falls nicht Recyclingmaterial verwendet wird. Eine im Mai 2021 veröffentlichte Untersuchung europäischer Verbraucherorganisationen hat ergeben, dass auch plastikfreies Einweggeschirr aus Pappe, Palmenblättern oder Zuckerrohr häufig gesundheitsgefährdende Stoffe enthält.1

Glasstrohhalme für Cocktails & Co. Glasstrohhalme als sinnvolle, wiederverwendbare und nachhaltige Alternative

Glasstrohhalme als sinnvolle, wiederverwendbare und nachhaltige Alternative

Grundsätzlich sind Mehrwegprodukte immer besser als Einwegartikel. Im Bereich der Strohhalme gibt es eine sinnvolle, wiederverwendbare und nachhaltige Alternative: Glasstrohhalme. Die dekorativen Glasstrohhalme sind hygienisch und leicht zu reinigen und verursachen kein umweltschädliches Müllproblem.

Quelle:
1 BEUC, The European Consumer Organisation (Der Europäische Verbraucherverband): Towards Safe and Sustainable Food Packaging. Brüssel. Mai 2021.



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