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AGB Fachhandel

1. Allgemeines

1.1. (Geltungsbereich) Diese AGB sind nur zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unter-nehmern bestimmt.

1.2. (Kollidierende Bedingungen, Schriftform, Nebenabreden) Für den Vertrag gelten diese AGB; an-dere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich wider-sprechen.

1.3. (Änderungsvorbehalt) Unsere Angebote sind freibleibend; technische Verbesserungen unserer Erzeugnisse bleiben vorbehalten.

1.4. (Aufrechnung, Abtretung) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist unzulässig, es sei denn sie erfolgt mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen oder aus dem Leis-tungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB erwachsenden, auf Zahlung gerichteten Gegenforde-rungen. Wir dürfen unsere Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte abtreten.

1.5. (Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl) Erfüllungsort ist unser Werk in Wertheim. Für unsere Geschäfte mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und mit Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist der Gerichtsstand das für unseren Sitz zuständige Gericht in Wertheim/Mosbach; wir sind jedoch auch berechtigt, das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen. Anwendbar ist das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Lieferung, Gefahr, Versandkosten

2.1. Teillieferungen sind – soweit für den Kunden zumutbar – zulässig.

2.2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung verpackt und zur Abholung bereit ge-stellt wurde (Incoterms 2020 „ex works “).

2.3. Der Kunde trägt Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten.

2.4. Bei Abrufaufträgen hat der Kunde die Gesamtmenge binnen 12 Monate abzunehmen, wobei wir den Rest der Abrufmenge nach Fristablauf an den Kunden ausliefern können.

2.5. Nimmt der Kunde versandbereite oder versandte Ware nicht fristgerecht ab, so können wir sie auf seine Kosten einlagern lassen.

3. Lieferfristen, Verzug, Verspätungsschäden

3.1. Lieferfristen verstehen sich ab Werk. Lieferfristen oder Termine haben zur Voraussetzung, dass der Kunde von ihm zu beschaffende Informationen und Unterlagen wie Zeichnungen und Geneh-migungen oder Produktionsfreigaben rechtzeitig beibringt, vereinbarte Anzahlungen leistet sowie alle ihm sonst obliegenden Verpflichtungen rechtzeitig erfüllt.

3.2. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir werden den Kunden unverzüg-lich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren.

3.3. Höhere Gewalt, sowie nicht von uns zu vertretende Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen und/oder Versorgungsmängel verlängern die Lieferfristen um die hierdurch verursachte Verzöge-rungszeit. Dasselbe gilt im Fall vom Kunden geforderter zusätzlicher oder geänderter Leistungen.

3.4. Unser Lieferverzug setzt in jedem Fall eine Mahnung des Kunden mit angemessener Nachfrist vo-raus.

3.5. Bei Verzugsschäden begrenzen wir unsere Haftung für Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes unserer verspäteten Lieferung. Die Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und/oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen ist ausser bei Vorsatz unsere Haftung auf den bei Ver-tragsschluss von uns voraussehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistung

4.1. Unsere Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und gelten ab Werk. Liegen zwischen Abschluss und Lieferung mehr als 4 Monate, so können wir gem. § 315 BGB im Rahmen billigen Ermessens einen angemessenen Preisaufschlag verlangen, der unserer Kostensteigerung bis zur Lieferung entspricht.

4.2. Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber und auf Kosten des Kunden an.

4.3. Bei Zahlungsverzug und/oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden können wir jede Einzellieferung von ihrer Vorausbezahlung oder einer Sicherheitsleistung in Höhe ihres Rechnungsbetrages abhängig machen.

4.4. Bei vereinbarter Rücksendung mangelfreier Ware durch den Kunden beträgt unsere Entschädigung 15 % des Rechnungsbetrages der zurückgesandten Ware. Kosten und Risiko der Rücksendung trägt der Kunde.

5. Eigentumsvorbehalt, Vorausabtretung

5.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Lieferware bis zur vollständigen uneingeschränkten Bezah-lung vor. Haben wir noch weitere Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden, so bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Bezahlung bestehen.

5.2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Siche-rungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im ge-wöhnlichen Geschäftsgang weiterveräußern und nur unter der Bedingung, dass das Eigentum auf seinen Abnehmer erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.

5.3. Wird Vorbehaltsware durch Verbindung mit beweglichen Gegenständen Bestandteil einer neuen beweglichen Sache, so werden wir an dieser unmittelbar quotenmäßig Miteigentümer. Unsere Mit-eigentumsquote richtet sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache im Zeitpunkt der Verbindung.

5.4. Wird die Vorbehaltsware durch den Kunden verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung ausschließlich für uns.

5.5. Der Kunde tritt uns die Ansprüche gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte aus der Veräußerung von Vorbehaltsware (Ziff. 5.2), auch soweit sie verarbeitet ist (Ziff. 5.4), und/oder neugebildeten Sachen (Ziff. 5.3) in Höhe der Rechnung für die Vorbehaltsware bereits im Voraus zur Sicherung ab. Solange der Kunde nicht mit der Bezahlung der Vorbehaltsware in Verzug gerät, kann er die abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang einziehen. Den Erlös darf er je-doch nur zur Bezahlung der Vorbehaltsware an uns verwenden.

5.6. Auf Verlangen des Kunden geben wir Sicherheiten nach unserer Wahl frei, wenn und soweit der Wert der Sicherheiten den Wert der zu sichernden offenen Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

5.7. Bei schuldhaftem Verstoß des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere bei Zah-lungsverzug, sind wir nach Mahnung zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Kun-de zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, er wird ausdrücklich erklärt.

5.8. Zur Feststellung unserer Rechte können wir sämtliche die Vorbehaltsware betreffenden Unterla-gen/Bücher des Kunden durch eine zu Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person einsehen las-sen.

6. Mängel- und Ersatzansprüche, Verjährung

6.1. Wenn der Kunde die Lieferware für andere Zwecke als die vereinbarten verwenden will, hat er die Eignung dazu und/oder die Zulässigkeit auf eigene Verantwortung selbst sorgfältig zu prüfen. Für eine von uns nicht ausdrücklich bestätigte Verwendbarkeit schließen wir die Haftung aus.

6.2. Nacherfüllung ist nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Ware. Bei Ablehnung, Unmöglichkeit oder Scheitern der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

6.3. Der Kunde hat die Lieferware nach Erhalt unverzüglich – auch auf Produktsicherheit – sorgfältig zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Transportschäden hat der Kunde zusätzlich sofort beim Überbringer anzumelden. Bei Nichtbeachtung der Prüf- und Rügepflicht sind Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen.

6.4. Wir haften nicht für Folgen unsachgemäßer Behandlung, Verwendung, Wartung und Bedienung der Lieferware durch den Kunden oder seine Gehilfen oder für Folgen normaler Abnutzung. Dies gilt besonders auch hinsichtlich von Folgen chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Ein-flüsse, sowie Verstößen gegen unsere Bedienungsanleitungen.

6.5. Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist beschränkt auf Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie auf Ansprü-che aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, durch die der Vertragszweck ge-fährdet wird. Im Übrigen ist unsere Haftung für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Ver-tragspflichten auf den von uns bei Vertragsschluss voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.6. Mängelansprüche gegen uns verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Ware an den Kunden.Die Einschränkung der Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzli-chen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels

6.7. Im Fall einer grob fahrlässig oder vorsätzlich unberechtigten Mängelrüge können wir vom Kunden angemessenen Ersatz unserer hierdurch bedingten Untersuchungs- und/oder Nacherfüllungskosten verlangen.

7. Gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung

7.1. Für unsere Konstruktionen, Muster, Abbildungen, technischen Unterlagen, Kostenvoranschläge oder Angebote behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor, auch wenn der Kunde die Kosten für die Konstruktionen usw. übernommen hat. Der Kunde darf die Konstruktionen usw. nur in der mit uns vereinbarten Weise nutzen.

7.2. Der Kunde darf unsere Lieferwaren nicht verändern, nicht mit anderen Gegenständen verbinden oder kombinieren oder nicht sonst wie verwenden, wenn dadurch Schutzrechte Dritter verletzt werden können. Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen uns aufgrund von Schutzrechtsverletzungen durch Verwendungen des Kunden i.S.v. Satz 1 erheben, und ersetzt uns hierdurch verursachte Kosten. Dies gilt insbesondere im Fall unserer Inanspruchnahme aus mittelbarer Patentverletzung.

7.3. Sofern wir Waren nach vom Kunden vorgeschriebenen Konstruktionen liefern, haftet er uns bei Verschulden dafür, dass durch ihre Herstellung und Lieferung gewerbliche Schutzrechte und sons-tige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat uns bei Verschulden alle aus solchen Rechtsverlet-zungen resultierenden Schäden zu ersetzen.

7.4. Von uns hergestellte oder beigestellte Formen, Werkzeuge oder sonstige Verrichtungen bleiben unser Eigentum, auch wenn der Kunde die Kosten dafür teilweise oder ganz übernommen hat.

7.5. Alles aus der Geschäftsverbindung mit uns erlangte nicht offenkundige Wissen hat der Kunde Dritten gegenüber geheimzuhalten

– Stand 15.09.2022 (gültig ab 15.09.2022)